Gefahren
an der Einsatzstelle |
Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe
In die Gefahrenklasse 4 werden insbesondere
leicht entzündbare, selbstentzündliche sowie selbstzersetzende feste
Stoffe eingruppiert. Der Begriff feste Stoffe ist relativ zu sehen, da auch
z.B. Granulat sowie pastenförmige Stoffe in die Gruppe fallen.
Klasse 4.1
Leichtentzündliche sowie selbstzersetzliche feste Stoffe, die zu sehr hohen
Brandtemperaturen bzw. durch Kontakt mit anderen Stoffen zu extrem starken exothermen
Reaktionen neigen. z.B. Zündhölzer, Phosphor, geschmolzener Schwefel,
Metallpulver
Gefahren:
Entzündbare feste Stoffe der
Klasse 4.1 neigen insbesondere zu starken exothermen Reaktionen, verbunden mit
einem extrem heftigen Brandablauf.Bei staubförmigen Stoffen besteht die
Gefahr der Staubexplosion sowie der Stichflammbildung. Weiterhin können
diese Stoffe ätzende und giftige Nebengefahren aufweisen.
Klasse 4.2
Selbstentzündliche feste Stoffe. Die Zündtemperaturen der Stoffe liegen
unterhalb der Zimmertemperatur, so das sich diese Stoffe ohne Zuführung
von Wärme entzünden können. Auch selbsterhitzungsfähige
Stoffe, die ihre Temperatur bis zur Zündtemperatur ohne Zuführung
von Wärme erreichen können, fallen in die Klasse. Z.B. weißer
Phosphor, ölhaltige Baumwolle
Gefahren:
Entzündung der Stoffe bei Luftkontakt
innerhalb von 5 min. Beim Transport dieser Stoffe befinden sich diese in einer
Schutzflüssigkeit bzw. unter einem Schutzgas. Bei einer eventuellen Beschädigung
des Behälters entweicht das Schutzmittel und eine Entzündung steht
unmittelbar bevor. Weiterhin können diese Stoffe ätzende und giftige
Nebengefahren aufweisen.
Klasse 4.3
Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
z.B. Natrium, Kalium, Calcium, Calciumcarbid
Gefahren:
Stoffe dieser Unterklasse reagieren
zum Teil erheblich bei Kontakt mit Wasser. Gefahr durch spontane Reaktionen
sowie Bildung von brennbaren Gas/Luftgemischen.
Abwehrende Maßnahmen:
Die Durchführung von allgemeinen Maßnahmen muss unter größtmöglichem
Schutz durchgeführt werden. Dabei ist die Ausbreitung von brennbaren Gas/Luftgemischen
zu überprüfen. Die Gefahrenzone ist erst mal bei 100 m festzulegen
und muss ständig überprüft werden. Das Aufwirbeln von staubförmigen
Stoffen ist zu vermeiden bzw. zu verhindern. Löschbereitschaft ist mit
unterschiedlichen Löschmitteln vorzubereiten.