Gefahren an der Einsatzstelle






Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe

In die Gefahrenklasse 4 werden insbesondere leicht entzündbare, selbstentzündliche sowie selbstzersetzende feste Stoffe eingruppiert. Der Begriff feste Stoffe ist relativ zu sehen, da auch z.B. Granulat sowie pastenförmige Stoffe in die Gruppe fallen.



Klasse 4.1

Leichtentzündliche sowie selbstzersetzliche feste Stoffe, die zu sehr hohen Brandtemperaturen bzw. durch Kontakt mit anderen Stoffen zu extrem starken exothermen Reaktionen neigen. z.B. Zündhölzer, Phosphor, geschmolzener Schwefel, Metallpulver


Gefahren:

Entzündbare feste Stoffe der Klasse 4.1 neigen insbesondere zu starken exothermen Reaktionen, verbunden mit einem extrem heftigen Brandablauf.Bei staubförmigen Stoffen besteht die Gefahr der Staubexplosion sowie der Stichflammbildung. Weiterhin können diese Stoffe ätzende und giftige Nebengefahren aufweisen.



Klasse 4.2


Selbstentzündliche feste Stoffe. Die Zündtemperaturen der Stoffe liegen unterhalb der Zimmertemperatur, so das sich diese Stoffe ohne Zuführung von Wärme entzünden können. Auch selbsterhitzungsfähige Stoffe, die ihre Temperatur bis zur Zündtemperatur ohne Zuführung von Wärme erreichen können, fallen in die Klasse. Z.B. weißer Phosphor, ölhaltige Baumwolle


Gefahren:

Entzündung der Stoffe bei Luftkontakt innerhalb von 5 min. Beim Transport dieser Stoffe befinden sich diese in einer Schutzflüssigkeit bzw. unter einem Schutzgas. Bei einer eventuellen Beschädigung des Behälters entweicht das Schutzmittel und eine Entzündung steht unmittelbar bevor. Weiterhin können diese Stoffe ätzende und giftige Nebengefahren aufweisen.



Klasse 4.3



Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.

z.B. Natrium, Kalium, Calcium, Calciumcarbid


Gefahren:

Stoffe dieser Unterklasse reagieren zum Teil erheblich bei Kontakt mit Wasser. Gefahr durch spontane Reaktionen sowie Bildung von brennbaren Gas/Luftgemischen.



Abwehrende Maßnahmen:


Die Durchführung von allgemeinen Maßnahmen muss unter größtmöglichem Schutz durchgeführt werden. Dabei ist die Ausbreitung von brennbaren Gas/Luftgemischen zu überprüfen. Die Gefahrenzone ist erst mal bei 100 m festzulegen und muss ständig überprüft werden. Das Aufwirbeln von staubförmigen Stoffen ist zu vermeiden bzw. zu verhindern. Löschbereitschaft ist mit unterschiedlichen Löschmitteln vorzubereiten.


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